WinFam 2/2019

8.3.4858

(veröffentlicht 03.02.2020)

Beseitigung eines sehr unangenehmen Fehlers: Der Gatte bekommt laut neuer Rechtsprechung des BGB für Erwerbseinkommen einen Bonus gutgeschrieben, auch wenn dem Pflichtigen ein solcher nicht zukommt. Das Programm folgt dem jetzt, stellt dann aber einen Mangelfall fest und streicht den Bonus wieder. Der Fehler wurde bei nur einem Berechtigten korrigiert. In anderen Konstellationen wird er wahrscheinlich nicht auftreten.

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8.3.4855

(veröffentlicht 29.01.2020)

Der angezeigte Tabellenwert des Bedarfkontrollbetrags für Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle und die fehlerhafte Meldung der vorgegebenen Unterhaltspflicht des weniger verdienenden Elternteils wurden korrigiert (beide Fehler hatten keine Auswirkung auf das Ergebnis).

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8.3.4840

(veröffentlicht 08.01.2020)

Behebt ein Problem bei der Auswahl der Variante Ost202001. Zeigt die 4. Altersstufe bei der Anzeige der Düsseldorfer Tabelle korrekt an.

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8.3.4833

(veröffentlicht 03.01.2020)

Zwischenupdate zum 1.1.2020 mit folgenden Änderungen:

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8.3.4816

(veröffentlicht 20.12.2019)

Die neue Düsseldorfer Tabelle mit Stand Januar 2020 wurde eingearbeitet.

Verwenden Sie eine Variante I mit Stand Januar 2020, wird automatisch mir der Düsseldorfer Tabelle 2020 gerechnet.

Alle weiteren Änderungen/Neuerungen werden in der Jahresendversion kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht.

Ein Problem bei der anonymisierten Abspeicherung von Berechnungen, das zu einer Endlosschleife führte wurde behoben.

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8.3.4767

(veröffentlicht 21.11.2019)

Bei besonderen Konstellationen wurde für Volljährige, die nicht bei Eltern wohnten, der notwendige Selbstbehalt statt des angemessenen angesetzt. Deshalb wurde eine abschließende Prüfung eingeführt, ob das allein lebende Kind volljährig ist.

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8.3.4754

(veröffentlicht 13.11.2019)

Endlosschleife bei gänzlicher Leistungsunfähigkeit behoben. Fehlerhafte Fehlermeldung (wegen Rundung) beseitigt.

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8.3.4747

(veröffentlicht 06.11.2019)

Erhöhte Wohnkosten erhöhen nun den angemessenen Selbstbehalt, Prozenttitelumrechnung verwendet ab 1.7.2019 das erhöhte Kindergeld.

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